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» Ablehnung des Antrags ... und jetzt?
"Was
mache ich,
wenn ich eine Ablehnung erhalte"
(c) by Marie Bollig
1.
Vor jeder Ablehnung muss eine
Anhörung (schriftlich oder
auch telefonisch) nach § 24 Abs. 1 SGB X erfolgen. In dieser Anhörung
ist auf
die Ablehnungsgründe einzugehen und es muss euch Gelegenheit gegeben
werden,
euch zu diesen Ablehnungsgründen zu äußern. Meistens fehlt diese
Anhörung oder
man ist am Telefon so aufgeregt, dass man gar nicht darauf eingehen
kann. Das
ist aber nicht weiter tragisch, denn das wäre dann der erste Satz in
der
Widerspruchsbegründung.
2.
Prüft
bitte, ob der
schriftliche Ablehnungsbescheid eine sog. Rechtsmittelbelehrung
enthält. Diese
würde in etwa wie folgt lauten: "Gegen diesen Bescheid können Sie
innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme ... Widerspruch einlegen. Das
kann
schriftlich oder auch persönlich erfolgen. Ich rate immer zu einem
schriftlichen Widerspruchsschreiben. Achtet darauf, dass ihr die
Monatsfrist
einhaltet. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ablehnung an
zu
laufen. Deshalb bitte sowohl auf den Umschlag als auch auf den Bescheid
selbst
das Eingangsdatum vermerken.
Beispiel: Der Bescheid hat das Datum 1. September 2009, ist aber erst
am 4.
September in der Post gewesen. Dann beginnt die Widerspruchsfrist erst
am 4.
September 2009 (Kenntnisnahme) und am 5. Oktober 2009 (der 4. Oktober
2009 ist
ein Sonntag, also nimmt man den nächsten Werktag - den Montag) muss der
Widerspruch der Kasse vorliegen. Entweder persönlich abgeben und
bestätigen
lassen oder aber mit der Post senden - auf jeden Fall aber schriftlich.
Wenn der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 36 SGB X) enthält,
dann
schreibt ihr bitte folgenden Text: Gegen den ablehnenden Bescheid vom
...,
eingegangen am ..., lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Eine
ausführliche Begründung werde ich nachreichen."
Nunmehr habt ihr also Zeit, weitere Atteste und ärztliche
Bescheinigungen
beizuholen.
Hat der Bescheid KEINE Rechtsbehelfsbelehrung, dann heißt das lediglich
nur,
dass man trotzdem in Widerspruch gehen kann, aber man keine Monatsfrist
beachten muss. Man hat dann ein ganzes Jahr Zeit Widerspruch
einzulegen. Man
braucht erst einmal gar nichts zu tun, sondern sollte sich mit den
Ablehnungsgründen beschäftigen. Es ist in diesen Fällen nicht nötig,
ein Widerspruchsschreiben
zu fertigen. Das könnt ihr dann gemeinsam mit der Begründung versenden.
Aber
auch hier gilt: Umgehend neue Atteste von den verschiedenen Ärzten
einholen
bzw. Bescheinigungen für Sport etc.
Beispiel: Man hat das MMK (multimmodale Therapiekonzept) noch nicht für
den
erforderlichen Zeitraum (oder auch gar nicht) durchgeführt. Dann nutzt
bitte
diese Zeit, um die Forderungen der Krankenkassen zu erfüllen.
3.
Fordert umgehend schriftlich oder per
E-Mail das
MDK-Gutachten an (auch wenn ihr ein Jahr lang Zeit habt für den
Widerspruch),
damit ihr die konkreten Ablehnungsgründe erfahrt. Wenn die Kasse euch
dieses
Gutachten nicht zusenden will, was manchmal der Fall ist, dann bittet
euren
Hausarzt das Gutachten anzufordern. Die Kasse muss euch dieses
Gutachten nicht
geben, dem Hausarzt schon. Dann soll er euch eine Kopie geben und jetzt
kann es
mit der Begründung losgehen.
4.
Geht jetzt
wie folgt
vor:
a) Prüft, ob der Text der
Krankenkasse identisch ist mit dem Text des MDK-Gutachtens (was
meistens der
Fall ist). Dann könnt ihr euch die Aufteilung in Ablehnungsschreiben
und
MDK-Gutachten ersparen.
b) Ihr schreibt dann folgenden
Einführungssatz: "Das Ablehnungsschreiben vom ... ist identisch mit dem
MDK-Gutachten. Deshalb beschränke ich mich in der
Widerspruchsbegründung
lediglich auf den Inhalt des MDK-Gutachtens. [Vorab möchte ich jedoch
darauf
hinweisen, dass eine Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB X nicht
stattgefunden
hat.]" Den letzten Satz bitte nur dann verwenden, wenn KEINE Anhörung
erfolgte.
c) Nun nehmt ihr euch einen
Textmarker und streicht alles an, was nach eurer Wahrnehmung in diesem
Gutachten nicht korrekt ist oder falsch wiedergegeben wurde. Wenn ihr
das
erledigt habt, dann gehts ans Formulieren:
d) Begründung:
aa) Der Gutachter schreibt auf Seite ... Absatz ...: " ... [Hier
wörtlich
den Text in Anführung abschreiben.]
Das ist so nicht korrekt. Wie Sie meinen Unterlagen (Anlage ...)
entnehmen
können, habe ich von ... bis ... ein sog. multimodales Therapiekonzept
absolviert.
bb) So verfahrt ihr bis zum Ende. Denkt daran, dass ihr auch eure
eigenen
Unterlagen zitiert und immer in Anführung setzt.
cc) Wenn ihr Formulierungen aus dem Internet kopiert und beifügt, dann
achtet
bitte darauf, dass ihr Quellenangaben macht, sonst könnte es zu
urheberrechtlichen
Problemen kommen.
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Das Copyright für diese Texte liegt bei Marie Bollig.